Bau eines Einfamilienhauses: Die Batige-Garantien

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Mit Batige ein Haus im Elsass zu bauen, bedeutet auch, vollständig abgesichert und mit vollem Vertrauen zu bauen.

Die Garantie wird von der Europäischen Gesellschaft für Garantien und Bürgschaften (CEGC) übernommen, die finanzielle und versicherungsrechtliche Garantien für Kunden von Baugesellschaften und -unternehmen bietet. Alle Batige-Projekte werden mit diesen Garantien und Versicherungen konzipiert, dies ermöglicht es uns, zu den zugelassenen Baugesellschaften im Elsass zu gehören. Wenn Sie sich für Batige entscheiden, wählen Sie eine verantwortungsvolle Hausbaufirma, welche bestrebt ist, Sie mit der Qualität der durchgeführten Bauarbeiten zu überzeugen.

Rückerstattung der Anzahlung und Liefergarantien

Während der Bauphase sind Sie durch finanzielle Garantien abgesichert – unter anderem durch Anzahlungsrückerstattungs- und Liefergarantien.

  • Garantierte Rückerstattung der Anzahlung : Diese ermöglicht es dem Bauherrn, bereits gezahlte Beträge zurückzuerhalten, falls der Vertrag nicht zustande kommt (Nichterfüllung einer aufschiebenden Bedingung innerhalb der Frist, Widerruf durch den Projektträger innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt des Vertrages, Nichteröffnung der Baustelle zum vorgesehenen Zeitpunkt).
  • Liefergarantie : Diese sichert Sie gegen Risiken durch eine mangelhafte Ausführung der Arbeiten ab (bauliche Verzögerungen, Nichtausführung der Arbeiten, Konkurs unserer Firma, Überschreiten des Preises, Verzugsstrafen).

Die Batige-Garantien bei Bauschäden

Des Weiteren erhalten Sie Garantien wie die Baumängelgarantie:

  • Baumängelgarantie : Diese garantiert Ihnen eine schnelle Reparatur von Mängeln an Ihrer Immobilie innerhalb einer kurzen Frist. Die zehnjährige Garantie wird vor Baubeginn ausgestellt und beginnt mit der Abnahme der Bauarbeiten. Die Garantie hat eine Laufzeit von zehn Jahren (gerechnet ab dem Tag der Bauabnahme). Innerhalb dieses Zeitraums übernehmen wir die Haftung für etwaige Mängel. Die Grundlage dieser Haftung, die durch keine andere Klausel verändert werden kann, ist die sogenannte Ordre Public.
  • Fertigstellungsgarantie : Gemäss der Ordre Public erstreckt sich diese Garantie über ein Jahr nach der Abnahme der Arbeiten. Wir verpflichten uns, für ein Jahr nach dem Abschluss der Arbeiten sämtliche Mängel zu beseitigen und bei Vertragswidrigkeiten tätig zu werden. Diese Garantie bieten wir, damit unsere Kunden mit ihrem neuen Einfamilienhaus so zufrieden wie möglich sind.

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